V – Versorgungswerk

Das Projekt Vorsorge Lexikon

Was ist eigentlich ein Versorgungswerk?

Ein Versorgungswerk ist die Umsetzung einer Altersversorgung für gesetzliche Pflichtmitgliedschaften bestimmter Berufe. Zumeist gliedern sich hier freie, kammerfähige Berufe ein, also zum Beispiel

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Architekten
  • Notare
  • Patentanwälte
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Tierärzte
  • Wirtschaftsprüfer
  • (vereidigte) Buchprüfer
  • Zahnärzte
  • Ingenieure
  • Psychologische Phsychotherapeuten

Ähnlich wie bei Angestellten herrscht bei diesen Berufsgruppen also eine Pflicht zur Rentenversicherung, diese Versicherung wird dann wiederum über die Einrichtung eines Versorgungswerkes umgesetzt.

Diese berufsständische Versorgung wird auf Basis landesrechtlicher Grundlagen erbracht, also zum Beispiel selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen der jeweiligen, zugehörigen Berufskammern.

Detaillierte Informationen dazu gibt es z.B. auf:

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