Die geplante Renten­ver­sicherungs­pflicht.
Ein Überblick.

15.01.2020 | tl;dr Es brodelt in der Gerüchteküche. 18,6% des Gewinns eines Selbständigen könnten in Zukunft verpflichtend in die Altersvorsorge wandern. Hintergründe und Fakten zum Thema, die aktuell bekannt sind.

In meinem Artikel möchte ich dir einen Überblick über das Thema Rentenversicherungspflicht für Selbständige ermöglichen.

Die Rentenversicherungspflicht für Selbständige ist schon lange ein Thema in der Bundespolitik, zudem auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung vereinbart.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat im April einen Gesetzesentwurf zu diesem Thema angekündigt, der im ersten Quartal 2020 veröffentlich werden sollte.

Hält die Große Koalition, wovon zum aktuellen Stand auszugehen ist, spricht vieles dafür, dass dieses Vorhaben auch umgesetzt wird. Heil hat durchaus den Ruf, ein großer Verfechter dieses Projekts zu sein und geplante Projekte umzusetzen.

Die Weichen sind gestellt, die Grundrente ist da

Knackpunkt war zuletzt die Grundrente.

Wäre diese gescheitert, dann hätte das wahrscheinlich auch das Aus für die aktuelle Regierung bedeutet. Jetzt aber ist der Weg für die Rentenversicherungspflicht für Selbständige frei.

Und die Voraussetzungen für ein so einschneidendes und kontrovers diskutiertes politisches Projekt sind perfekt, denn 2020 steht keine wichtige Wahl in Deutschland an.

Erst im März 2021 wird in Baden-Württemberg wieder gewählt. Man läuft also kaum Gefahr, die Wähler kurz vor anstehenden Wahlen zu verärgern.

Einigkeit in der Koalition

In der Sache besteht weitgehend Konsens zwischen den Regierungsparteien CDU/CSU und der SPD. Dass neue Beitragszahler ins System kommen und weniger Steuermittel für die Grundrente anfallen, dagegen dürfte sich aktuell niemand wehren.

Diskussionen wird es sicher geben, wenn es um die Ausgestaltung geht, hier ist nämlich noch vieles im Detail unklar:

  • Kommen alle aktuell Selbständigen in einen Topf oder nur solche, die sich ab einem Stichtag selbständig machen? Einige Informationen dazu haben wir bereits in
  • Werden bestehende private Absicherungen angerechnet oder nicht?
  • Müssen alle in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)  einbezahlen, oder nicht?

Er hat sich das Ganze ausgedacht:
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
(Bildquelle: Wikipedia.de / Sandro Halank)

Es brodelt in der Gerüchteküche…

Zu der ein oder anderen Frage gibt es natürlich inzwischen schon diverse Gerüchte, das Portal „Business Insider“ will erfahren haben, dass es eine Altersgrenze von 45 Jahren geben soll. Danach sollen Selbstständige, die älter als 45 Jahre sind, von der Rentenversicherungspflicht befreit sein. Auch soll es eine Befreiung für Existenzgründer von einem Jahr geben.

Der Business Insider schreibt dazu:

„Nach Informationen von Business Insider will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dabei grundsätzlich jeden neuen Selbstständigen in die Rentenversicherung einzahlen lassen. Das heißt: Dann müssen derzeit 18,6 Prozent des Einkommens abgeführt werden. Der Zwangseinzahlung kann man nur entgehen („Opt-out“), wenn man nachweist, dass man einen ähnlich hohen Betrag für private Altersvorsorge investiert, zum Beispiel in die Rürup-Rente. Zweite Ausnahme: Wer nach Inkraftreten des Gesetzes selbstständig wird und älter als 45 Jahre ist, der muss nicht zahlen.“

Wie sieht der weitere Weg aus?

Die SPD will wohl gerne alle unter dem Dach der Sozialversicherung sehen, mit der Union ist das wahrscheinlich nicht zu machen. Eine naheliegende Möglichkeit wäre eine Frist zu setzen, in der man sich gegen die Pflichtmitgliedschaft in der GRV aussprechen kann („Opting out“). Falls das so käme, sind die entscheidenden Fragen: Wie lange ist diese Frist? Ein Jahr? Ein paar Monate? Oder vielleicht nur wenige Tage? Und natürlich, was sind die Voraussetzungen für ein Opt-out? Wenn dich das interessiert, schau doch in unserem Video vorbei – Kathi hat dort für dich die wichtigsten Fakten zum Opt-Out zusammengefasst.

18,6% vom Gewinn – sind weg!

Was klar zu sein scheint: 18,6% (analog zu den Angestellten) des Gewinns müssen für Altersvorsorgezwecke gespart werden. Das könnte für viele Selbstständige ein Problem werden, wenn man bedenkt, dass damit ein Selbständiger mit 50.000 € Gewinn monatlich 775,00 € einzahlen müsste.

So gesehen, steht ein echter Paradigmenwechsel für die Selbständigen im Land bevor.

Da kann es schnell eng werden – 18,6% des Gewinns eines Selbständigen könnte sich Papa Staat angeln…

Ein Selbständiger mit Sorgen über die Rentenversicherungspflicht

Aber warum überhaupt eine Renten­versicherungs­pflicht für Selbständige?

Jeder Selbstständige, der sich jetzt ertappt fühlt, kann diese Frage eigentlich schon selbst beantworten.

Die Vorsorge im Alter steht bei vielen Selbstständigen einfach leider zu oft hinten an. Es kostet ja die Krankenversicherung schon genug Geld. Dann braucht man natürlich eine Haftpflicht, eine Verdienstausfallversicherung, eine Unfallversicherung…

Und von irgendwas will man ja schließlich auch noch Leben, wenn man schon 60 Stunden und mehr die Woche arbeitet. Das mit der Vorsorge im Alter, das geht man eben dann im nächsten Jahr an.

Klar, das ist natürlich überspitzt dargestellt, aber statistisch gesehen sind Selbstständige im Alter besonders Armutsgefährdet. In einem Artikel des Portals T-Online werden die Selbstständigen als Risikogruppe 1 noch vor Arbeitslosen und Alleinerziehenden genannt und auch im schon weiter oben genannten Artikel von Business Insider wird geschrieben, dass doppelt so viele Selbstständige wie Arbeitnehmer im Alter auf Hartz 4 angewiesen sind.

 

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Simone Ammer

Über die Autorin:

Simone Ammer

Ich analysiere Finanzsituationen und ermittle softwaregestützt Ertragspotenzial sowie mögliche Sicherheitslücken. Oft gelingt es, Kunden einen Vermögensvorteil von mehr als 50.000 € zu verschaffen.

Qualifikation: Bankkauffrau | Bankfachwirtin

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