Droht jetzt die Rentenversicherungspflicht?

Kommt die Renten­ver­sicherungs­pflicht 2021?

Die Einschläge kommen auf jeden Fall näher.

10.02.2021| tl;dr Die Zeichen für eine Durchsetzung der Rentenversicherungspflicht werden mehr. Erwischen könnte es Selbständige unter 35 Jahren mit Beiträgen von bis zu 600€. Eine Zusammenfassung zum aktuellen Stand von Dr. Christian Geier.

Renten­ver­sicherungs­pflicht? Ein thematischer Kaugummi…

Das Thema ist jetzt mindestens so alt, wie der aktuelle Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU. Insbesondere die Sozialdemokraten unter Arbeitsminister Hubertus Heil wollen das Thema allem Anschein nach auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode voranbringen.

Die Zeichen verdichten sich

Dass man jeden Tag darauf warte, verlautbarte jüngst Erika Biedlingmeier, Leitende Justiziarin der Allianz Lebensversicherungs AG, im Rahmen der Jahresauftakttagung des Münchner Marktführers.

Schon konkretere Informationen lässt der ein oder andere Lobbyverband durchblicken, wie unter anderem der Bund der Steuerzahler (BdSt) in seiner Mitgliederzeitschrift „Der Steuerberater“, Ausgabe 1-2/2021.

Demnach soll noch in diesem Frühjahr ein entsprechender Beschluss durch die Bundesregierung gefasst und im Mai dieser Beschluss dann durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden. Für den Startschuss ließe man sich demnach noch etwas Zeit, der soll erst mit Beginn des Jahres 2024 erfolgen.

Und so könnte die Versicherungspflicht aussehen

Details zur Ausgestaltung verrät der BdSt ebenfalls schon:

In die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssen dann alle überwiegend hauptberuflich Selbständigen, und zwar entweder einen Pauschalbetrag von stattlichen 600,00 € (!) im Monat oder eben einkommensbezogen den aktuellen Beitragssatz von 18,6%.

Auch zum Kreis der Betroffenen findet man Angaben:

Alle neuen Selbständigen (von großzügigen Gründernachlässen ist die Rede) und junge Bestandsunternehmer unter 35 Jahre. Das würde das Feld der akut Verpflichteten stark einschränken im Vergleich zu den Vorgängerversionen, wo anfangs von „allen Selbständigen unter 55 Jahren“ die Rede war.

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Rürup- oder Basisrente als Ersatz?

Auch über ein mögliches Ersatzvehikel zur gesetzlichen Rentenversicherung hat man sich wohl schon festgelegt: Wer den gesetzlich vorgegeben Beitrag in eine Rürup-/Basisrente leistet, hat seiner Pflicht genüge getan.

Ein Urteil hat der BdSt auch schon gefällt:

Zum einen könne es nicht sein, dass nicht auch Immobilien oder andere Anlageklassen für die Altersversorgung gezählt werden. Zum anderen könnten junge und/oder kleine Unternehmer/Unternehmen durch die hohen Anforderungen wirtschaftlich in Bedrängnis geraten – eine Situation, die durch die geschwächte Infrastruktur auf Grund der seit inzwischen fast einem Jahr herrschenden Pandemie noch verschärft werden könnte (Anmerkung des Autors).

Die BdSt-Informationen sind so detailliert, dass auch wir daran glauben, dass die Koalition das Vorhaben jetzt durch die Gremien durchpeitschen wird.

Allerdings gibt es auch die eherne Regel der deutschen Legislative: „Es hat noch nie ein Gesetz den Bundestag so verlassen, wie es eingebracht wurde“.

Ob das gut oder schlecht für die Selbständigen im Land ist, werden wir vermutlich schon sehr bald wissen.

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Über den Autor:

Dr. Christian Geier

Seit vielen Jahren im Finanzwesen zuhause. Unabhängigkeit und höchste Beratungsqualität sind die Grundlage für meine zufriedenen Kunden.

Qualifikation: Finanzfachwirt | Master of Commerce & Arts | PH.D. Business Economics

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