B – Berufsständische Versorgung

Das Projekt Vorsorge Lexikon

Was versteht man unter der „Berufsständischen Versorgung“?

Unter der „Berufsständischen Versorgung“ versteht man die Altersversorgung für Kammerfreie Berufe. Zu diesen zählen Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte und jeweils partiell psychologische Psychotherapeuten und Ingenieure.

Was bietet die „Berufsständische Versorgung“?

Sie bietet den besagten Berufen eine allumfassende Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Leistungen wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsrente, werden bei den Versorgungswerken, je nach Satzungsfestlegung, bereits ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft ausgezahlt.

Im Vergleich: bei der Deutschen Rentenversicherung wird die Berufsunfähigkeitsrente erst nach einer Wartezeit von 5 Jahren erbracht.

Wer bezahlt die „Berufsständische Versorgung“?

Jede Person, die einen der genannten kammerfreien Berufe ausübt, zahlt einen geregelten Beitrag in dieses Versorgungsnetzwerk ein. Wie auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung liegt die Beitragshöhe im Moment bei 18,7% des Bruttoeinkommens. Verschiedene Versorgungswerke räumen den Mitgliedern auch die Möglichkeit ein, nur zu 2/3 oder bis zu 15/10 des Beitrags zu bezahlen. Die dadurch resultierenden Leistungen verändern sich natürlich dementsprechend nach oben oder unten.

Werden diese Leistungen staatlich gefördert?

Da die berufsständischen Versorgungswerke keinerlei Zuschüsse des Staates erhalten, werden die gesammelten Gelder nach den jeweiligen Anforderungen der verschiedenen Versorgungswerke angelegt. Wertpapiere, Aktien oder Immobilien sind gängige Möglichkeiten, um Gewinne zu erzielen und dadurch das Kapital zu erhöhen.

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