R – Riester-Rente

Das Projekt Vorsorge Lexikon

Was versteht man unter der Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte und staatlich durch Zulagen und Sonderausgabenabzug geförderte Altersvorsorge. Sie wurde im Jahr 2002 im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, um die entstandene Versorgungslücke durch die Senkung des Rentenniveaus auszugleichen.

Das Verlustrisiko ist gesetzlich ausgeschlossen. Dem Sparer stehen zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus der Zulagen zur Verfügung.

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