B – Betriebliche Alters­versorgung (bAV)

Das Projekt Vorsorge Lexikon

Was ist eigentliche eine betriebliche Altersversorgung (bAV)?

Die betriebliche Altersversorgung (Abkürzung: bAV) wird über deinen Arbeitgeber angeboten.

Dabei ist er im Versicherungssinne der „Vertragsinhaber“, du bist die versicherte Person. Das bedeutet, dass Beiträge zur bAV über die Lohnabrechnung abgeführt werden.

Wer zahlt, wer spart?

Zahlst du selbst ein, sparst Du Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. Zahlt dein Chef in die betriebliche Altersversorgung dazu – erhältst du das „brutto für netto“.

Es gewinnen also sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeberzuschuss

Seit 2019 muss der Arbeitgeber verpflichtend 15% auf das investieren, das du selbst in die betriebliche Altersversorgung investierst.

Hinweis für inhabergeführte Unternehmen

Bei inhabergeführten Unternehmen kann der Inhaber selbst keine bAV abschließen. Allerdings gibt es beispielsweise für Geschäftsführer einer Gmbh interessante Möglichkeiten, die die Altersversorgung erleichtern.

In einem Satz

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist also ein Sammelbegriff für alle Leistungen finanzieller Art, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auf Basis des Arbeitsverhältnisses zusagt, um diesen bei

  • Altersversorgung
  • Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall
  • oder zur Invaliditätsversorgung / Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

zusagt.

Spannende Inhalte zum Thema bietet zum Beispiel die Plattform So geht bAV.

 

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